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Was steckt hinter der Verkehrsbezeichnung?
Die Verkehrsbezeichnung klingt vielleicht nicht nach einer spannenden Sache, aber sie spielt eine Schlüsselrolle im Lebensmittelrecht. Sie bezeichnet nichts anderes als den offiziellen Namen eines Lebensmittels, der den Inhalt klar beschreibt – ganz ohne Fantasie. Kein „feinster Bergkräuter-Honig“, sondern schlicht und ehrlich: „Honig“. Laut EU-Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV) muss die Verkehrsbezeichnung eindeutig und verständlich sein, damit Verbraucher auf den ersten Blick wissen, worum es geht. Und nein, kreative Umschreibungen wie „herzhaftes Meeresfrüchte-Potpourri“ zählen hier nicht.
Die gesetzliche Grundlage hierfür findet sich in der EU-Verordnung Nr. 1169/2011, die auch alle anderen Lebensmittelkennzeichnungspflichten regelt. Falls Sie vorhaben, eine „kreative“ Verkehrsbezeichnung zu verwenden – es könnte sein, dass die Lebensmittelaufsicht dabei nicht ganz so begeistert ist wie Ihr Marketing-Team.
ABER: Wenn sowohl die unmissverständliche Produktbezeichnung – ohne Schnick Schnack – als auch der Marketingname auf der Vorderseite stehen, könnte es in den meisten Fällen möglich sein. Um sicherzugehen, lohnt es sich jedoch, die genauen rechtlichen Anforderungen zu prüfen oder sich an einen Experten zu wenden.
Wo muss die Verkehrsbezeichnung bei Lebensmitteln zu finden sein?
Wie bei jeder wichtigen Information auf einer Verpackung, muss auch die Verkehrsbezeichnung an einer gut sichtbaren Stelle platziert werden. Laut LMIV ist sie zwingend auf der Vorderseite der Verpackung anzugeben. Verstecken Sie die Bezeichnung also nicht auf der Rückseite in winziger Schrift, irgendwo zwischen dem Mindesthaltbarkeitsdatum und der Nährwerttabelle. Die Verkehrsbezeichnung muss ins Auge springen – am besten ohne die Verbraucher zum Detektiv spielen zu lassen.
Damit es klar ist: Wenn in einer Packung „Vollmilch“ drinsteckt, dann sollte auch „Vollmilch“ draufstehen und keine kryptischen Umschreibungen, die den Verbraucher in die Irre führen könnten. Schließlich wollen wir nicht, dass jemand denkt, er habe ein edles Produkt erstanden, nur um dann festzustellen, dass es sich um das pure Standardprogramm handelt.
Verkehrskennzeichnung und Verpackungsdesign: Wie das Zusammenspiel gelingt
Sie fragen sich, wie eine knallharte gesetzliche Vorschrift mit einem kreativen Verpackungsdesign harmonieren kann? Ganz einfach: Die Verkehrsbezeichnung gibt die klare Linie vor, während das restliche Verpackungsdesign genügend Freiraum lässt, um die Markenidentität zu transportieren. Es ist also ein Spiel aus Transparenz und Ästhetik.
Stellen Sie sich vor, Ihre Verpackung wäre ein Theaterstück. Die Verkehrsbezeichnung übernimmt die Rolle des Erzählers: klar, informativ, unverzichtbar. Das Design hingegen sorgt dafür, dass die Bühne ansprechend und spannend aussieht. Beides muss perfekt aufeinander abgestimmt sein, damit das Publikum – in diesem Fall der Verbraucher – mit einem klaren Verständnis und einem guten Gefühl nach Hause geht.
Es ist wichtig, dass die Verkehrsbezeichnung in Größe, Platzierung und Farbe gut sichtbar ist. Wenn Sie nun mit dem Gedanken spielen, Ihre Akzentfarbe für diesen Text zu verwenden: Gönnen Sie der Verkehrsbezeichnung doch mal ein bisschen Design-Liebe! Schließlich kann man auch gesetzliche Vorschriften stylish umsetzen, ohne den Informationswert zu opfern.
Fazit Verkehrskennzeichnung bei Lebensmitteln
Die Verkehrsbezeichnung ist ein unerlässlicher Teil der Lebensmittelkennzeichnung, der nicht nur gesetzlich vorgeschrieben ist, sondern auch für Transparenz und Vertrauen sorgt. Sie sollte stets gut sichtbar und klar definiert sein, damit die Verbraucher wissen, was sie wirklich kaufen. Auch wenn es vielleicht nicht das spannendste Element auf Ihrer Verpackung ist, garantiert es, dass Ihre Kunden informiert und zufrieden sind – und am Ende geht es doch genau darum, oder?
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Oft gestellte Fragen
Die Verkehrsbezeichnung muss laut Lebensmittelinformations-Verordnung (LMIV) gut sichtbar auf der Verpackung, in der Regel auf der Vorderseite, angegeben sein. Es sollte kein Suchspiel für den Verbraucher werden, sie zu finden.
Die Bezeichnung eines Lebensmittels beschreibt das Produkt sachlich und eindeutig. Sie gibt an, um welches Lebensmittel es sich handelt, ohne Werbesprache oder kreative Umschreibungen – kurzum, es wird kein Marketingzauber verwendet, sondern Klartext gesprochen.
Kennzeichnungsvorschriften sind gesetzliche Vorgaben, die regeln, welche Informationen auf Lebensmittelverpackungen angegeben werden müssen. Dazu gehört die Verkehrsbezeichnung, aber auch das Mindesthaltbarkeitsdatum, die Zutatenliste und viele weitere Details, die Sie vielleicht lieber verstecken würden – aber leider nicht dürfen!