Was ist das MHD?
Das Mindesthaltbarkeitsdatum (MHD) ist eine Herstellerangabe, die bestätigt, dass ein Produkt bis zu einem bestimmten Datum seine Qualität beibehält. Anders als das Verbrauchsdatum ist das Mindesthaltbarkeitsdatum keine Sicherheitsgrenze – viele Produkte können über das Datum hinaus bedenkenlos konsumiert werden, sofern sie richtig gelagert wurden.
Während das MHD vor allem für Trockenprodukte, Konserven und verpackte Lebensmittel gilt, gibt das Verbrauchsdatum an, bis wann verderbliche Waren wie Fisch oder Fleisch sicher verzehrt werden sollten. Lebensmittel mit abgelaufener Haltbarkeit können oft noch verwendet werden, wenn sie optisch, geruchlich und geschmacklich in Ordnung sind.
Warum ist das MHD wichtig?
- Sichert Produktqualität – Stellt sicher, dass ein Produkt bis zu einem bestimmten Zeitpunkt in optimalem Zustand ist.
- Verhindert unnötige Lebensmittelverschwendung – Viele Produkte sind auch nach Ablauf des Mindesthaltbarkeitsdatum noch genießbar.
- Erfüllt gesetzliche Vorgaben – In der EU ist die Angabe des MHD für viele Lebensmittel verpflichtend.
- Erleichtert die Lagerung & den Verkauf – Einzelhandel & Verbraucher können Produkte besser planen.
- Verhindert Verwechslungen mit dem Verbrauchsdatum – Während die Haltbarkeitskennzeichnung ein Richtwert ist, gibt das Verbrauchsdatum an, bis wann ein Produkt sicher verzehrt werden muss.
Wo wird das MHD angewendet?
- Milchprodukte & Getränke – Haltbarkeit von Joghurt, Käse, Saft.
- Backwaren & Trockenprodukte – Mindesthaltbarkeit von Mehl, Brot oder Nudeln.
- Süßwaren & Snacks – Qualitätsgarantie für Schokolade oder Chips.
- Konserven & Fertiggerichte – Lange haltbare Produkte mit Herstellerempfehlung.
- Gewürze & Tee – Haltbarkeit von getrockneten Lebensmitteln.
Dank Kampagnen gegen Lebensmittelverschwendung setzen sich immer mehr Unternehmen für eine bewusste Nutzung des MHD ein. Hinweise wie „Oft länger gut“ sollen Verbraucher dazu ermutigen, Lebensmittel nicht vorschnell zu entsorgen.
Praxisbeispiele für die MHD-Kennzeichnung auf Verpackungen
- „Mindestens haltbar bis: 12.08.2025“ – Typische Angabe auf Lebensmitteln.
- Zusätzliche Hinweise wie „Nach dem Öffnen im Kühlschrank lagern und innerhalb von 3 Tagen verbrauchen“ – Zusatzinfos für den richtigen Umgang.
- „Oft länger gut“ – Kampagnen gegen Lebensmittelverschwendung – Viele Marken klären über die tatsächliche Genießbarkeit auf.
- MHD auf Getränkeverpackungen – Besonders wichtig bei Frischsäften oder pasteurisierten Getränken.
- Tiefkühlprodukte – Haltbarkeitskennzeichnung für Lebensmittel, die unter -18 °C gelagert werden.
MHD & gesetzliche Vorgaben
Die Kennzeichnung des Mindesthaltbarkeitsdatums ist in der EU-Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV) geregelt. Produkte, die nicht verderblich sind, können ohne Mindesthaltbarkeitsdatum verkauft werden, darunter:
✔ Salz, Zucker, Essig & Honig – Lang haltbare Lebensmittel ohne MHD-Pflicht.
✔ Hochprozentiger Alkohol (über 10 % Vol.) – Keine Mindesthaltbarkeitskennzeichnung erforderlich.
✔ Kaugummis & Kaubonbons – Haltbarkeitskennzeichnung ist oft nicht zwingend notwendig.
Fazit – MHD als Orientierung, nicht als Wegwerfregel
Das MHD gibt Verbrauchern eine Orientierung über die Mindesthaltbarkeit eines Produkts, ist aber keine automatische Wegwerfregel. Viele Lebensmittel sind auch nach Ablauf des Mindesthaltbarkeitsdatum noch genießbar, solange sie richtig gelagert wurden. Verbraucher sollten sich bewusst machen, dass das MHD nicht mit einem Verfallsdatum gleichzusetzen ist. Eine differenzierte Betrachtung kann helfen, unnötige Lebensmittelverschwendung zu vermeiden.
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✔ QR-Code auf Verpackungen
Oft gestellte Fragen
Nein! Das MHD zeigt nur, bis wann der Hersteller eine optimale Qualität garantiert – bei original verschlossene Verpackung und richtiger Lagerung. Viele Produkte sind auch danach noch genießbar, sofern sie korrekt gelagert wurden.
Das MHD bezieht sich auf die Produktqualität, das Verbrauchsdatum auf die Lebensmittelsicherheit. Produkte mit Verbrauchsdatum (z. B. Fleisch, Fisch) sollten nach Ablauf nicht mehr verzehrt werden.
Nein! Einige Produkte wie Salz, Zucker, Essig oder alkoholische Getränke über 10 % Vol. sind von der Pflicht ausgenommen.