Inhaltsverzeichnis
Was ist die Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV)?
Die Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV) – kurz LMIV – sorgt dafür, dass Sie beim Lebensmitteleinkauf genau wissen, was Sie da aufs Kassenband oder in den Warenkorb legen. Sie verlangt von Herstellern, alle wichtigen Informationen zu ihren Produkten klar und verständlich anzugeben. Ob Kalorien, Zutaten oder Allergene – alles muss sofort auf einen Blick erkennbar sein, wie bei einem eigenen „Lebensmittel-Ausweis“, auf dem alle wichtigen Infos stehen. Alle wichtigen Anforderungen an die Lebensmittel-Kennzeichnung finden Sie hier.
Was regelt die Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV)?
Die Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV) möchte, dass Sie als Verbraucher jederzeit eine fundierte Entscheidung treffen können, wenn Sie Lebensmittel kaufen. Sie regelt, wie diese gekennzeichnet werden müssen – nicht nur in Bezug auf Nährwerte und Allergene, sondern auch Herkunftsangaben, Zutatenlisten und vieles mehr. Hier wären wir wieder beim „Lebensmittel-Ausweis“.
Für verpackte Lebensmittel gelten folgende Pflichtangaben:
- Bezeichnung des Lebensmittels: Klare Beschreibung des Produkts.
- Zutatenverzeichnis: Auflistung aller Zutaten in absteigender Reihenfolge ihres Gewichtsanteils.
- Allergenkennzeichnung: Hervorhebung von Zutaten, die Allergien oder Unverträglichkeiten auslösen können.
- Mindesthaltbarkeitsdatum oder Verbrauchsdatum: Angabe des Datums, bis zu dem das Lebensmittel verzehrt werden sollte.
- Nettomenge: Angabe des Gewichts oder Volumens des Lebensmittels.
- Name und Anschrift des Lebensmittelunternehmers: Ermöglicht Rückfragen oder Reklamationen.
- Herkunftsangabe: Bei bestimmten Lebensmitteln, wie Obst und Gemüse, ist die Angabe des Ursprungslandes verpflichtend.
- Gebrauchsanweisung: Falls erforderlich, um das Lebensmittel richtig zu verwenden.
- Alkoholgehalt: Bei Getränken mit mehr als 1,2 % Alkoholgehalt.
- Nährwertdeklaration: Angaben zu Energiegehalt und Nährstoffen.
Diese Informationen müssen deutlich, gut lesbar und gegebenenfalls dauerhaft auf der Verpackung angebracht sein. Die Schriftgröße sollte mindestens 1,2 mm betragen, bezogen auf den kleinen Buchstaben „x“.
Für unverpackte Lebensmittel gelten folgende Informationspflichten:
- Bezeichnung des Lebensmittels: Klare Beschreibung des Produkts.
- Allergenkennzeichnung: Informationen über Zutaten, die Allergien oder Unverträglichkeiten auslösen können.
- Preisangabe: Der Preis muss an der Ware oder in unmittelbarer Nähe angegeben werden.
- Herkunftsangabe: Bei bestimmten Lebensmitteln, wie Obst und Gemüse, ist die Angabe des Ursprungslandes verpflichtend.
Diese Informationen müssen dem Verbraucher schriftlich zur Verfügung gestellt werden, beispielsweise durch Aushänge oder Speisekarten. Die Schriftgröße sollte ebenfalls mindestens 1,2 mm betragen. Die genauen Anforderungen können je nach Lebensmittelkategorie variieren. Weitere Informationen finden Sie z.B. hier.
Die wesentlichen Neuerungen der Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV) im Überblick:
Die Lebensmittelinformationsverordnung hat einige wichtige Änderungen mitgebracht, die das Supermarktregal ordentlich aufgeräumt haben. Hier sind die wichtigsten Neuerungen:
Allergenkennzeichnung
Allergene (die Allergenen Vierzehn) müssen nun optisch hervorgehoben werden (durch Fettdruck, Unterstreichung, etc.), damit Menschen mit Allergien oder Unverträglichkeiten schnell erkennen können, ob sie das Produkt bedenkenlos genießen können. Denn wer möchte schon, dass ein „unschuldiger“ Snack zur Katastrophe wird?
Nährwertkennzeichnung (BIG7)
Die „BIG7“ – die sieben Nährwerte, die auf jeder Lebensmittelverpackung zu finden sein müssen: Energie (Kilokalorien), Fett, gesättigte Fettsäuren, Kohlenhydrate, Zucker, Eiweiß und Salz. Dank dieser Kennzeichnung haben Sie endlich Klarheit darüber, was in Ihren Lebensmitteln steckt und können schnell erkennen, ob Sie sich mit Nährstoffen versorgen oder sich zu viel Zucker und Fett einverleiben. Richtwerte zur Tageszufuhr (GDAs) sind freiwillig.
Lesbarkeit der Kennzeichnung
Die LMIV sorgt dafür, dass die Kennzeichnung in einer Schriftgröße erfolgt, die Sie problemlos lesen können. Keine Ausreden mehr für „Kleingedrucktes“, das nur mit einer Lupe lesbar ist. Die Mindestschriftgröße beträgt 1,2 mm, bei besonders kleinen Verpackungen kann sie auch nur 0,9 mm betragen.
Kennzeichnung von Ersatzstoffen und Imitaten
Wenn etwas wie „Käse“ aussieht, aber eigentlich aus pflanzlichen Zutaten besteht, muss dies klar auf der Verpackung angegeben werden. Die LMIV stellt sicher, dass keine falschen Erwartungen geweckt werden – Sie wissen genau, ob Sie einen echten Käse oder ein veganes Ersatzprodukt kaufen.
Herkunftskennzeichnung mit Folgenabschätzung
Die Herkunft von Lebensmitteln muss klar angegeben werden. Wenn ein Produkt verarbeitet wurde, muss sogar der Ursprung des Rohstoffs genannt werden, wenn dieser nicht aus der EU stammt. So wissen Sie immer, wo Ihr Lebensmittel wirklich herkommt – auch wenn es sich um ein Fruchtgummi handelt.
Für welche Lebensmittel gilt die Lebensmittelinformationsverordnung?
Die LMIV gilt für alle verpackten Lebensmittel – also alles, was in einer Packung steckt. Dazu gehören Snacks, Fertiggerichte und Getränke, mit Ausnahme von alkoholischen Getränken mit mehr als 1,2 % Alkoholgehalt. Auch lose Ware wie Obst und Gemüse fällt unter die LMIV, allerdings gelten hier vereinfachte Kennzeichnungsanforderungen. Bei Obst und Gemüse reicht es beispielsweise, wenn die Herkunft angegeben wird.
Für verpackte Lebensmittel gelten folgende Pflichtangaben:
- Bezeichnung des Lebensmittels
- Zutatenverzeichnis
- Allergenkennzeichnung
- Mindesthaltbarkeitsdatum oder Verbrauchsdatum
- Nettomenge
- Name und Anschrift des Lebensmittelunternehmers
- Herkunftsangabe
- Gebrauchsanweisung
- Alkoholgehalt (bei mehr als 1,2 % Alkoholgehalt)
- Nährwertdeklaration
Gibt es Ausnahmen von der Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV)?
Ja, auch die LMIV hat ihre Ausnahmen. Zum Beispiel müssen alkoholische Getränke mit mehr als 1,2 % Alkoholgehalt keine Nährwert- oder Zutatenangaben aufweisen. Aber keine Sorge – diese Getränke müssen weiterhin den Alkoholgehalt und Allergene wie Sulfite angeben.
Unverpackte Lebensmittel, wie frisches Obst, loses Brot oder Produkte in Restaurants, Bäckereien oder auf Wochenmärkten, müssen nicht die gleichen detaillierten Kennzeichnungsanforderungen der Lebensmittelinformationsverordnung erfüllen, solange keine Zusatzstoffe enthalten sind. Aber Achtung: Diese Informationen dürfen nicht irgendwo im hintersten Regal verschwinden! Sie müssen dem Verbraucher schriftlich, leicht zugänglich und in deutscher Sprache zur Verfügung gestellt werden – beispielsweise durch Aushänge oder Speisekarten. In Deutschland regelt das die Lebensmittelinformations-Durchführungsverordnung (LMIDV).
Wichtige Ausnahmen der LMIV:
- Alkoholische Getränke mit mehr als 1,2 % Alkoholgehalt benötigen keine Nährwert- oder Zutatenkennzeichnung, müssen jedoch Allergene wie Sulfite angeben.
- Unverpackte Lebensmittel müssen nicht immer detailliert gekennzeichnet werden, solange keine Zusatzstoffe enthalten sind.
Trotz dieser Ausnahmen sorgt die LMIV weiterhin für mehr Transparenz und gibt Ihnen als Verbraucher die Informationen, die Sie benötigen, um bewusst einzukaufen.
Fazit zur Lebensmittelinformationsverordnung
Die LMIV sorgt dafür, dass Sie als Verbraucher jederzeit genau wissen, was in Ihren Lebensmitteln steckt – ganz ohne ein Röntgenbild der Verpackung! Dank der lebenswichtigen Informationen, die sie aufzeigt, wissen Sie nun genau, was Sie essen. Und das ist wichtig, denn Wissen ist schließlich Macht. Wer die Wahl hat, hat die Kontrolle, und die LMIV legt diese Kontrolle direkt in Ihre Hände – oder besser gesagt, in Ihren Einkaufs- oder Warenkorb!
Möchten Sie Ihre Verpackung professionell gestalten? Kontaktieren Sie uns für eine Beratung!
Verwandte Begriffe & weiterführende Artikel
✔ Private Label
✔ Herstellermarke
✔ Verkehrsbezeichnung von Lebensmitteln
Oft gestellte Fragen
Die Lebensmittelinformationsverordnung sorgt dafür, dass alle wichtigen Informationen zu Lebensmitteln – wie Zutaten, Nährwerte und Allergene – klar und transparent auf der Verpackung angegeben werden müssen. Keine Ausreden mehr, warum der Schokoladenriegel jetzt doch noch mehr Zucker hat als gedacht.
Pflichtangaben auf Lebensmitteln sind Informationen, die Ihnen helfen, Ihren Einkauf ohne böse Überraschungen zu meistern. Dazu gehören Zutatenlisten, Nährwertangaben, Allergene, Mindesthaltbarkeitsdatum und Herkunftsinformationen – damit Sie wissen, was Sie wirklich essen (und ob Sie es sich vielleicht doch nochmal überlegen sollten).
Die Lebensmittelkennzeichnungsverordnung sorgt dafür, dass alles, was Sie kaufen, ordentlich und verständlich gekennzeichnet ist. Sie regelt, wie die Informationen auf Verpackungen und bei unverpackten Lebensmitteln bereitgestellt werden, damit Sie bei jedem Bissen genau wissen, was Sie sich gerade einverleiben – und ohne das Gefühl, mit einer Lupe durch den Supermarkt gehen zu müssen.