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Geschützte Herkunftsbezeichnungen

Geschützte Herkunftsbezeichnungen sind offizielle Zertifizierungen, die die geografische Herkunft und Qualität eines Produkts garantieren. Sie dienen als Schutz vor Nachahmung, stärken das Vertrauen der Verbraucher und fördern traditionelle Herstellungsverfahren. In der EU gibt es verschiedene Schutzstufen, die Lebensmittel und landwirtschaftliche Erzeugnisse mit besonderer Herkunftsbindung kennzeichnen.

Inhaltsverzeichnis

Was sind geschützte Herkunftsbezeichnungen?

Geschützte Herkunftsbezeichnungen (GH) sind Zertifizierungen, die sicherstellen, dass ein Produkt in einer bestimmten Region nach festgelegten Standards hergestellt wurde. Die bekanntesten EU-Schutzsiegel sind:

  • g.U. (geschützte Ursprungsbezeichnung, engl. PDO) – Das gesamte Produkt muss in der angegebenen Region produziert, verarbeitet und hergestellt werden.
  • g.g.A. (geschützte geografische Angabe, engl. PGI) – Mindestens ein Produktionsschritt muss in der genannten Region erfolgen.
  • g.t.S. (garantiert traditionelle Spezialität, engl. TSG) – Keine regionale Bindung, aber ein traditionelles Herstellungsverfahren.

Diese Kennzeichnungen schützen Verbraucher vor Irreführung und garantieren die Echtheit regionaler Produkte.

Warum sind geschützte Herkunftsbezeichnungen wichtig?

  • Schützen regionale Produkte vor Nachahmung – Nur zertifizierte Produkte dürfen die geschützten Bezeichnungen tragen.
  • Garantieren hohe Qualität & traditionelle Herstellung – Strenge Vorgaben sichern Authentizität und Verarbeitung.
  • Stärken das Vertrauen der Verbraucher – Kunden wissen, dass sie ein echtes, geprüftes Produkt kaufen.
  • Fördern regionale Wirtschaft & Handwerk – Kleine Produzenten profitieren von einer geschützten Herkunft.
  • Schaffen Wettbewerbsvorteile – Ein offizielles Siegel hebt Produkte im Markt hervor.

Gerade in Zeiten zunehmender Produktpiraterie bieten Herkunftskennzeichnungen eine klare Differenzierung und stärken den Markenschutz.

Praxisbeispiele für geschützte Herkunftsbezeichnungen

  • Parmigiano Reggiano (g.U.) – Echter Parmesan darf nur aus bestimmten Regionen Italiens stammen.
  • Champagner (g.U.) – Schaumwein darf nur aus der Champagne-Region in Frankreich kommen.
  • Schwarzwälder Schinken (g.g.A.) – Muss in der Schwarzwald-Region hergestellt werden, die Schweine können aber von anderswo stammen.
  • Mozzarella di Bufala Campana (g.U.) – Nur aus Wasserbüffelmilch und in bestimmten italienischen Provinzen produziert.
  • Neapolitanische Pizza (g.t.S.) – Muss nach traditioneller Rezeptur und Herstellungsweise gefertigt werden.

Produkte mit geschützten Herkunftsbezeichnungen bieten Verbrauchern Sicherheit und stärken das regionale Handwerk.

Wie erkenne ich geschützte Herkunftsbezeichnungen auf Verpackungen?

Produkte mit geschütztem Status tragen spezielle EU-Siegel:

  • Rotes g.U.-Logo – Weist auf eine geschützte Ursprungsbezeichnung hin.
  • Blaues g.g.A.-Logo – Kennzeichnet geschützte geografische Angaben.
  • Gelbes g.t.S.-Logo – Signalisiert eine garantierte traditionelle Spezialität.

Diese Siegel garantieren, dass das Produkt den europäischen Schutzrichtlinien entspricht und nicht gefälscht ist.

Fazit – Geschützte Herkunft als Qualitätsmerkmal

Geschützte Herkunftsbezeichnungen sind essenziell für die Authentizität und Qualität regionaler Produkte. Sie bieten Verbrauchern Sicherheit, fördern traditionelle Herstellungsverfahren und schützen Produzenten vor Nachahmung. Unternehmen, die solche Siegel nutzen, profitieren von einer starken Differenzierung und einem positiven Markenimage.

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Oft gestellte Fragen

Darf ein Produkt ohne g.U.-Siegel trotzdem die Herkunft im Namen tragen?

Nein, geschützte Begriffe wie „Champagner“ oder „Parmigiano Reggiano“ dürfen nur von zertifizierten Produzenten verwendet werden.

Unterscheiden sich g.U. und g.g.A. im Schutzumfang?

Ja, g.U. erfordert eine komplette Herstellung in der Ursprungsregion, während g.g.A. nur einen Produktionsschritt dort vorschreibt.

Sind geschützte Herkunftsbezeichnungen weltweit anerkannt?

Innerhalb der EU sind sie geschützt, international gibt es Abkommen, aber keine einheitliche Regelung.

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