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Die Verpflichtung zur Allergenkennzeichnung
Die 14 Hauptallergene müssen klar und gut sichtbar auf Verpackungen oder in Restaurants ausgewiesen werden. Diese Kennzeichnungspflicht sorgt dafür, dass Allergiker vor dem Verzehr eines Produkts wissen, welche potenziell gefährlichen Inhaltsstoffe enthalten sind. Damit ein Einkauf oder Restaurantbesuch nicht in Panik enden, kommt die europaweite, einheitliche Allergenkennzeichnung ins Spiel. Sie ist durch die Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV, Nr. 1169/2011) geregelt.
Die Kennzeichnung gilt nicht nur für verpackte Lebensmittel, sondern auch für unverpackte Waren in Restaurants oder Bäckereien. Ein Verstoß gegen diese Regelungen kann für Unternehmen teuer werden, sowohl finanziell als auch in Bezug auf das Vertrauen der Verbraucher. Abmahnungen, Rückrufaktionen oder sogar Klagen können die Folge sein. Allergenkennzeichnung ist somit eine gesetzliche Pflicht und ein entscheidender Schritt, um das Vertrauen der Kunden zu gewinnen und zu halten.
Allergenkennzeichnung: Die 14 häufigsten Auslöser von Allergien und Unverträglichkeiten
Sich in der Welt der Allergenkennzeichnung zurechtzufinden, kann schon mal wie ein Marathon ohne Training wirken. Aber keine Sorge, die EU hat für Klarheit gesorgt und die 14 häufigsten Auslöser von Allergien aufgelistet. Sie können die vollständige Regelung hier nachlesen, aber wir machen es Ihnen noch einfacher:
- Glutenhaltiges Getreide (Weizen, Roggen, Gerste …)
- Krebstiere (alles, was schniekt und schnappt)
- Eier (von der Wiese, nicht aus dem Labor)
- Fisch (natürlich frisch!)
- Erdnüsse (nicht zu verwechseln mit Mandeln)
- Sojabohnen (auch in so manchem veganen Wunder enthalten)
- Milch (und alles, was nach Käse riecht)
- Schalenfrüchte (Haselnüsse und Konsorten)
- Sellerie (ja, der Sellerie)
- Senf (der Feind auf jedem Hotdog)
- Sesam (nicht nur auf Burgerbrötchen)
- Schwefeldioxid und Sulfite (damit der Wein nicht sauer wird)
- Lupinen (super für Veganer, gefährlich für Allergiker)
- Weichtiere (Muscheln und Freunde)
Allergenkennzeichnung: Glutenhaltiges Getreide
Brot, Pasta und sogar Soßen – Gluten ist überall. Für Menschen mit Zöliakie kann es jedoch ein unsichtbarer Feind sein. Die Allergenkennzeichnung stellt sicher, dass glutenhaltige Produkte klar deklariert werden, damit kein ungebetener Gast auf dem Teller landet. Also Augen auf beim Brötchenkauf!
Allergenkennzeichnung: Krebstiere
Garnelen auf der Pizza? Lecker für manche, aber für andere kann das zu Atemnot und Schlimmerem führen. Krebstiere wie Krabben, Hummer und Garnelen gehören zu den häufigsten Allergieauslösern. Dank der Allergenkennzeichnung können Sie sicher sein, dass Sie wissen, was auf Ihrem Teller landet.
Allergenkennzeichnung: Eier
Ei, Ei, Ei! Ob im Kuchen, in der Pasta oder im leckeren Frühstücks-Omelett – Eier sind überall. Und obwohl sie ein Grundnahrungsmittel sind, sind sie auch ein Hauptallergen. Ein kleiner Tropfen im Teig kann große Auswirkungen haben. Die Allergenkennzeichnung sorgt dafür, dass Eierspuren nicht unerkannt bleiben.
Allergenkennzeichnung: Fisch
Sie lieben Sushi? Hoffentlich! Aber für Menschen mit Fischallergie kann selbst der kleinste Bissen schwerwiegende Folgen haben. Daher ist die Allergenkennzeichnung von Fischprodukten unerlässlich. Das schützt Allergiker und hilft jedem, den Überblick zu behalten – ob Fischliebhaber oder -hasser.
Allergenkennzeichnung: Erdnüsse
Klein, aber oho! Erdnüsse gehören zu den gefährlichsten Allergenen, bei denen schon die winzigste Menge fatale Folgen haben kann. Deshalb ist die Allergenkennzeichnung hier absolut unverzichtbar. Ob im Snack oder heimlich in Saucen versteckt – klare Hinweise auf der Verpackung sind für Allergiker wie ein „Vorsicht, bissiger Hund“-Schild.
Allergenkennzeichnung: Soja
Sojamilch statt Kuhmilch klingt für viele nach einer gesunden Alternative, aber für Menschen mit Sojaallergie ist das keine gute Idee. Soja steckt oft in unerwarteten Produkten, und deshalb ist es so wichtig, dass auch hier die Allergenkennzeichnung immer klar auf der Verpackung zu finden ist.
Allergenkennzeichnung: Milch
Laktoseintoleranz oder Milchallergie? Sie sind nicht allein! Milch gehört zu den häufigsten Allergenen und kann in vielen Produkten versteckt sein, von Schokolade bis hin zu Fertiggerichten. Zum Glück muss Milch in der Allergenkennzeichnung unmissverständlich ausgewiesen werden.
Allergenkennzeichnung: Schalenfrüchte
Haselnüsse, Walnüsse oder Mandeln – für viele ein gesunder Snack, für andere eine allergische Katastrophe. Nussallergien können extrem schwerwiegend sein, weshalb eine klare Allergenkennzeichnung unerlässlich ist. Niemand will eine Nussknacker-Überraschung erleben, wenn er es nicht erwartet.
Allergenkennzeichnung: Sellerie
Wer hätte gedacht, dass Sellerie eine ernste Gefahr darstellen könnte? Doch für Menschen mit Sellerieallergie ist selbst ein winziger Bestandteil in einer Suppe genug, um ernsthafte Reaktionen hervorzurufen. Die Pflicht zur Allergenkennzeichnung sorgt dafür, dass Allergiker nicht aus Versehen zugreifen.
Allergenkennzeichnung: Senf
Ein Klecks Senf auf der Bratwurst – für manche der Himmel, für andere ein No-Go. Senf gehört zu den Hauptallergenen und muss daher klar auf Verpackungen aufgeführt sein. Hier sollte die Allergenkennzeichnung ebenfalls nicht Wurst sein: Damit Ihr Grillvergnügen nicht zum allergischen Drama wird!
Allergenkennzeichnung: Sesam
Ob im Brot oder im Müsli, Sesam ist in vielen Lebensmitteln versteckt. Für Allergiker kann der Genuss jedoch schwerwiegende Folgen haben. Dank der Allergenkennzeichnung bleibt Sesam nicht unsichtbar.
Allergenkennzeichnung: Schwefeldioxid und Sulfite
Schwefeldioxid klingt eher nach Chemielabor als nach Essen, aber es ist in vielen Lebensmitteln als Konservierungsstoff zu finden, besonders in Trockenfrüchten und Wein. Menschen mit Unverträglichkeiten sollten deshalb immer einen Blick auf die Zutatenliste werfen.
Allergenkennzeichnung: Lupinen
Lupinen in Lebensmitteln? Ja, das gibt es! Lupinenmehl wird zunehmend als glutenfreie Alternative verwendet. Doch Vorsicht: Für manche kann es eine starke allergische Reaktion auslösen. Deshalb muss es klar gekennzeichnet werden.
Allergenkennzeichnung: Weichtiere
Muscheln, Schnecken und Tintenfische – sie mögen vielleicht nicht jedermanns Sache sein, aber für Allergiker können sie wirklich gefährlich werden. Die Allergenkennzeichnung sorgt dafür, dass Weichtiere nicht heimlich in ihrer Mahlzeit landen.
Allergenkennzeichnung: Anforderungen an das Verpackungsdesign
Apropos Verpackung: Eine klare und verständliche Allergenkennzeichnung ist nicht nur gesetzlich vorgeschrieben, sondern auch eine Designfrage. Ein gutes Verpackungsdesign hebt die wichtigen Infos hervor und sorgt dafür, dass niemand lange nach den Allergenen suchen muss. Allergene müssen sichtbar hervorgehoben werden. Das bedeutet, dass sie im Zutatenverzeichnis fettgedruckt, in GROSSBUCHSTABEN oder unterstrichen dargestellt werden – ganz nach dem Motto: „Hier bin ich, schaut her!“ Auch die Schrifthöhe ist geregelt und muss mindestens 1,2 Millimeter betragen, damit auch wirklich niemand die wichtigen Informationen übersehen kann.
Schließlich wollen die Verbraucher keine Rätsel lösen, wenn sie sich für ein Produkt entscheiden. Es ist wichtig, dass die Informationen so präsentiert werden, dass jeder sie auf Anhieb versteht. Ansonsten könnte das schnelle Zugreifen zum gefährlichen Glücksspiel werden. Und das will ja keiner!
Fazit Allergenkennzeichnung
Die Allergenkennzeichnung bei Lebensmitteln ist mehr als nur eine Liste auf der Verpackung – sie ist ein Schutzschild für Allergiker und ein Muss für jeden Lebensmittelhersteller. Wer sich daran hält, schützt nicht nur seine Kunden, sondern auch sich selbst vor rechtlichen Konsequenzen.
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Oft gestellte Fragen
Die 14 Allergene sind glutenhaltiges Getreide, Krebstiere, Eier, Fisch, Erdnüsse, Sojabohnen, Milch, Schalenfrüchte, Sellerie, Senf, Sesam, Schwefeldioxid, Lupinen und Weichtiere.
Allergene müssen in der Zutatenliste hervorgehoben werden, z.B. durch Fettdruck, Großbuchstaben oder Unterstreichungen.
Das variiert von Land zu Land, aber häufige Abkürzungen sind: A für Gluten, B für Krebstiere, C für Eier usw.